Kommunale Kita Hochsteinstrolche
Schlossstr. 23
66994 Dahn


Tel.: 06391 919900

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht obliegt den Eltern, welche diese per Vertrag dem Kindergartenträger übertragen. Dieser wiederum überträgt die Aufsicht der Kindergartenleitung, dem pädagogischen Personal und weitere Personen z.B. Praktikanten, Eltern..., vorausgesetzt sie sind geeignet, entsprechend angeleitet und werden überwacht. Die Aufsichtspflicht über die Kinder beginnt grundsätzlich zu Beginn der Öffnungszeit bei dem Betreten des Kita- Geländes und endet mit dem Verlassen der Einrichtung.

Aufsicht bedeutet nicht, dass die Kinder vom pädagogischen Personal ständig überwacht und kontrolliert werden müssen. Im Laufe ihrer Entwicklung haben Kinder ein wachsendes Verlangen nach selbstständigem, eigenverantwortlichem Handeln und ist es ein Ziel der Einrichtung im Sinne von §§ 1 Abs. 1, 22 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII, die Autonomie der Kinder zu fördern. Kinder brauchen Freiräume, bei denen ein sofortiges Eingreifen eines Aufsichtspflichtigen nur eingeschränkt möglich ist.

Die Pflicht zur Aufsicht soll pädagogisch sinnvolle und erforderliche Handlungsfreiräume nicht einschränken und zu keinem schematischen Handeln führen. In der täglichen Arbeit mit den Kindern bestimmen eigenes pädagogisches Wissen und Situationskenntnis das Maß der notwendigen Aufsicht.