Die Grundlagen und Rahmenbedingungen für unsere Arbeit in der Kindertagesstätte sind:
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das Sozialgesetzbuch Achtes Buch SGB 8- Kinder- und Jugendhilfe,
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das neue „Gute Kindertagesstätten Gesetz“ des Landes Rheinland- Pfalz,
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die Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstätte- Gesetzes,
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das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten,
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die Verordnung über Anforderungen an die Hygiene, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln,
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die Elternausschussverordnung
Träger und Personal sind verpflichtet, die Kindertagesstätte so zu führen, dass dem Recht des Kindes auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, Rechnung getragen wird.
Die inhaltliche Arbeit der Kindertagesstätte orientiert sich an den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen des Landes, sowie an den Empfehlungen zur Qualität der Erziehung, Bildung und Betreuung in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz.
Diese Gesetze geben den Kindertagesstätten des Landes einen Betreuungs- und Bildungsauftrag, der in unserer Einrichtung umgesetzt wird. Das Wohl des Kindes ist zu gewährleisten.